Aktuelles zur Blauzungenkrankheit

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Im unten stehenden Dokument hat Dr. Udo Moog vom Tiergesundheitsdienst für Schafe und Ziegen (Thüringer Tierseuchenkasse) wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit zusammengefasst.

Eine weitere sehr wichtige Information zur Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit erhielten wir vom TMASGFF:

Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 181 (Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/181) mit Inkrafttreten am Freitag, den 07. Juni 2024.

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

Nach einer aktuellen Mitteilung ist ausreichend Impfstoff auf Lager, so dass ab sofort mit der Impfung empfänglicher Tiere begonnen werden kann. Im September letzten Jahres gab es die ersten BTV 3-Nachweise in den Niederlanden, die im weiteren Verlauf insbesondere bei Schafen zu großen Verlusten geführt haben. Aber auch Rinderbestände waren betroffen, hier war u. a. der Milchrückgang ein Leitsymptom. Auch in Deutschland wurde das BTV 3-Virus nachgewiesen (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinlad-Pfalz). Die Expertenmeinungen gehen davon aus, dass mit einer raschen Verbreitung der durch Gnitzen übertragenen Erkrankung in Richtung Westen auszugehen ist. Sobald die Temperaturen nun ansteigen, sind optimale Bedingungen für die blutsaugenden Insekten und die Virusvermehrung gegeben.

Die Infektion der Tiere geht mit starken klinischen Erscheinungen einher, die aber immer zwingend differentialdiagnostisch abzuklären sind (bspw. MKS). Der einzige wirksame Schutz vor einer Weiterverbreitung und vor einer starken klinischen Ausprägung der Erkrankung ist derzeit die Impfung und ein grundsätzlich guter Gesundheitsstatus der Tierbestände. Eine amtliche Anordnung zur Impfung ist nicht möglich, ebenso wenig wie eine Entschädigung für aufgrund der Blauzungenkrankheit verendeten Tiere.

Das Land Thüringen und die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalterinnen und Tierhalter in Form einer Impfbeihilfe in Höhe von gesamt 0,60 Euro (Schaf, Ziege) und 1,00 Euro (Rind) je Impfung. Für Fragen diesbezüglich steht die Thüringer Tierseuchenkasse zur Verfügung.

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